Wer muss den Schaden bezahlen (bei MFH , Haftpflichtvers. der Mieter und Gebäudeversicherung )


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Gesendet von Jürgen am 02 Januar, 2024 um 14:21:33:

Hallo und ein frohes neues Jahr liebe Forumsspezialisten

folgende Situation:
Wasserschaden im MFH mit 10 Sondereigentums-Wohnungen.
Handwerker stellte fest dass der Schaden durch den Mieter entstanden ist (falscher Anschluss Küchenspüle an Wasserleitung).
Die HV der Eigentümergemeinschaft meinte:
Sie müsse den schaden so oder so der Gebäudeversicherung melden , mit der Info des Handwerksmeisters das der Schaden durch den Mieter entstand.
Der Mieter hat den Schaden auch pflichtgemäß seiner Haftpflichtversicherung gemeldet.

Da sich auf Grund von Wasserschäden nun der Beitrag geändert hat, diesen die Mieter zahlen müssen, vermutet die Gemeinschaft das die Gebäudeversicherung den schaden zu einem vollen Teil oder anteilig übernommen hatte.

Die HV versucht nun seit Monaten eine Antwort auf die damalige Schadensregulierung zu erhalten, ohne Erfolg.

Wenn der Schaden durch eine Mieter nachgewiesen wurde, der Mieter dies auch nicht abstreitet selbst auch seine Versicherung informiert, hat dann die Gemeinschaft nicht das recht das der schaden auch über die Haftpflichtversicherung abgerechnet werden muss und ist es tatsächlich so, dass die HV hier trotz dieser Hinweise, den schaden trotzdem ohne Regulierungshinweise an die GebäudeVersicherung melden muss

Vorab ein Dankeschön für jede Info hierzu.

Jürgen




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